
Stellenausschreibung
Stadtinspektoranwärter*in - Allgemeine Verwaltung (LL.B.)
im Teilzeitstudiengang
Was machen die Ausbildungskräfte während und nach der Ausbildung?
Während der Ausbildung durchlaufen die Auszubildenden verschiedene Dienststellen der Stadt Eschweiler, um vielfältige Einblicke in die Verwaltung zu erhalten. Die theoretische Ausbildung erfolgt an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW - Studienort Aachen). Das Studium beinhaltet 60 % rechtswissenschaftliche, 30 % betriebswirtschaftliche und 10 % sozialwissenschaftliche Fächer.
Das Teilzeitstudium im Bachelorstudiengang “Kommunaler Verwaltungsdienst” dauert vier Jahre. Die Lehrveranstaltungen in den Studienabschnitten finden an maximal 4 Tagen in der Woche, zum Teil in Online-Lehre, statt. In den Praxisabschnitten beträgt die wöchentliche Arbeitszeit 30 Stunden.
Weitere Auskünfte beispielsweise zu den Aufstiegschancen sowie den einzelnen Schritten des Auswahlverfahrens finden Sie auf der Homepage der Stadt Eschweiler im Bereich Ausbildung.
https://www.eschweiler.de/stadt-rathaus/rund-um-rathaus-und-politik/ausbildungsangebote/
Was wir Ihnen bieten:
- Eine vielseitige Ausbildung zum*zur Allrounder*in in der Stadtverwaltung,
- beste Aussichten auf eine Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe durch eine bedarfsgerechte Ausbildung,
- eine überdurchschnittlich hohe Besoldung während der Ausbildung (Anwärtergrundbetrag 1.555,68 €),
- jährliche Auszubildendenveranstaltungen, zum Beispiel der Azubi-Ausflug,
- Schaffung des Übergangs von der Schule in den Beruf durch eine Einführungswoche,
- Patenschaft-System für neue Auszubildende sowie
- sinnvolle und bedeutende Aufgaben u.a. für das Wohl der Gemeinschaft, für Sicherheit, Verlässlichkeit, gute Lebensbedingungen und Chancengleichheit.
Folgenden Schulabschluss bringen Sie mit:
- Allgemeine Hochschulreife oder
- uneingeschränkte Fachhochschulreife oder
- andere gleichwertige Qualifikation / Eignung nach der Verordnung über den Hochschulzugang für in der beruflichen Bildung Qualifizierte (Berufsbildungshochschulzugangsverordnung- BBHZV).
Folgende Voraussetzungen erfüllen Sie zudem:
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaates (oder die Voraussetzung nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 b oder c BeamtStG erfüllt),
- Beachtung der laufbahnrechtlichen Altersgrenze nach § 14 des Landesbeamtengesetz NRW,
- gesundheitliche Eignung (die amtsärztliche Untersuchung erfolgt im Rahmen der Einstellung),
- Führungszeugnis ohne Eintragung (erst im Rahmen der Einstellung erforderlich),
- hohes Maß an Flexibilität und Einsatzbereitschaft,
- solides Basiswissen und Lernbereitschaft,
- Zuverlässigkeit sowie freundliches und verbindliches Auftreten sowie
- kommunikatives und sozialkompetentes Verhalten,
- durch Schulzeugnis oder Zertifizierung nachgewiesene gute bis sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Mindestsprachniveau: B2).
Kontakt und Information:
Für weitere Auskünfte und Fragen stehen Ihnen gerne Frau Peer-Hesse (Tel. 02403/71-335) und Frau Hesselmann (Tel. 02403/71-235) von der Abteilung Personalwesen zur Verfügung.
Informationen zur Akkreditierungsphase und den Studienabschnitten finden Sie auf der Homepage der HSPV.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
Dann freuen wir uns über Ihre Bewerbung - bevorzugt über das Onlineportal - mit aussagekräftigen Unterlagen. Ende der Bewerbungsfrist ist der 31.12.2025.
Onlinebewerbungen sind kostengünstig: Sie benötigen keine Bewerbungsmappen und müssen kein Porto zahlen. Da der Postweg entfällt, können Onlinebewerbungen zügig bearbeitet werden und ermöglichen eine schnelle Kommunikation.
Die Stadtverwaltung Eschweiler setzt zur sicheren und effizienten Bearbeitung Ihrer Bewerbung ein elektronisches Bewerbungsmanagementsystem ein. Sollten Sie dennoch schriftlich Ihre Bewerbung einreichen wollen, wird Ihre Bewerbung in diesem erfasst. Spätestens sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens werden Ihre persönlichen Daten wieder aus diesem System gelöscht. Bitte verwenden Sie nur Kopien für Ihre Bewerbung, da eine Rücksendung der Unterlagen nicht erfolgen kann. Die personalverwaltende Stelle sichert Ihnen die Aufbewahrung der Bewerbungsunterlagen für die Dauer von einem Monat ab Zugang Ihrer Bewerbung zu. Werden die Unterlagen in diesem Zeitraum nicht von Ihnen abgeholt, werden sie anschließend zuverlässig und datengeschützt vernichtet.